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vor dem Hintergrund der kommenden Herbst- und Wintermonate hat die Bundesregierung eine Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften beschlossen.

Die beschlossene Empfehlung wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Robert-Koch-Institut, dem Umweltbundesamt und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erarbeitet und betrifft die Lüftung von Gebäudeinnenräumen, in denen sich mehrere Personen nicht nur kurzfristig aufhalten.

Über § 4 Nr. 1 ArbSchG findet die Empfehlung Eingang in den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

Die Empfehlung ist hier online abrufbar.